Das Amazon Partnerprogramm ist eine nette Möglichkeit, um Webseiten oder Blogs zu monetarisieren. Da das Unternehmen allerdings im EU-Ausland sitzt, sind einige Dinge zu beachten bevor man sich an dem kleinen Nebenverdienst erfreuen kann.
Allgemeines
Für die Teilnahme an dem Amazon Affiliate Programm ist ein Gewerbe Voraussetzung. Zusätzlich benötigt man für den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU eine sog. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die kostenlos über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung online beantragt werden kann. Diese ist unterschiedlich zur Steuernummer bzw. Steuer-Identfikationsnummer die man automatisch vom Finanzamt zugewiesen bekommt und hat das Format DE123456789. Die Beantragung benötigt i.d.R. nur ein paar Tage.
Rechnung
Amazon zahlt die Werbekostenerstattung als Nettobetrag aus und verschickt eine E-Mail die eine “Abrechnung” enthält. Diese ist allerdings so schlicht gehalten, dass diese nicht im Sinne des Finanzamts als formale Gutschrift anerkannt wird. Von daher ist es erforderlich, eine entsprechende proforma Rechnung an Amazon zu adressieren. Wie Amazon auf den Partner-Hilfeseiten hinweist, kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz. Dies bedeutet, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (Amazon) über geht. Von daher braucht die Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen und auch nicht wirklich abgeschickt zu werden.
Die Rechnung sollte mindestens folgenden Merkmale enthalten:
- Amazon’s Adresse:
Amazon Europe Core Sarl
38 avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
Luxembourg - Amazon’s Ust-IdNr.: LU26375245
- Die eigene Ust-IdNr
- Den Nettobetrag, ohne die Umsatzsteuer auszuweisen
- Einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, z.B.:
“Hierbei handelt es sich um eine im Inland nicht steuerbare sonstige Leistung. Nach der Reverse-Charge-Regelung sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.“
Verbuchen
Ist der Nettobetrag auf dem Konto eingetroffen, muss dieser entsprechend verbucht werden. Dazu ist der komplette Betrag als “Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet” zu buchen.
Umsatzsteuervoranmeldung
Natürlich müssen die mit Amazon gemachten Umsätze auch in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) eingetragen werden. Dazu muss der Nettobetrag in Zeile 41 (Feld 21), “nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. §18b Satz 1 Nr. 2 UStG” eingetragen werden.
Zusammenfassende Meldung
Da Umsätze in der EU getätigt wurden, ist eine “Zusammenfassende Meldung” (ZM) quartalsweise zu übermitteln (falls zusätzlich Warenlieferungen: monatlich). Dazu ist die USt-IdNr von Amazon nebst der Summe aller Werbekostenerstattungen des Meldezeitraums (netto) in die Liste einzutragen.
Nur Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes brauchen grundsätzlich keine ZM abzugeben.
Verarbeitung in WISO Mein Büro
Wie bereits in einem [link id=’187′ text=”älteren Post zu Paypal”] erwähnt, verwende ich WISO Mein Büro um meine geschäftlichen Aufgaben zu erledigen. Als Einzelunternehmer verwende ich dort die sog. Buchungsvariante 2 (einfache EÜR) und habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet. Von daher muss ich monatlich meine Umsatzsteuervoranmeldung leisten – komme aber im Gegenzug in den Genuss des Vorsteuerabzugs.
Taucht das erste Mal die Amazon Gutschrift in dem Kontoauszug unter “Finanzen/Zahlungen Bank/Kasse” auf, sucht man ersteinmal vergebens im Assistenten nach dem zuvor genannten Erlöskonto “Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet offen“. Dieses steht standardmäßig nur in Buchungsvariante 3 (SKR03) zur Auswahl. Um dies dennnoch mit Buchungsvariante 2 hinzubekommen geht man wie folgt vor:
- Einen neuen Artikel “Werbedienstleistung für das Amazon Partnerprogramm” o.ä. über “Stammdaten/Artikel” anlegen
- MwSt.-Satz: 0%
- Artikel-Art: Verkaufsartikel
- Auf dem Reiter “Sonstiges“, “Spezielle Fibu-Erlöskonten bei:“, “MwSt. 0%” das Konto 8036, “Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet offen” auswählen
- Einen neuen Textbaustein für EU-Rechnungen über das Menü “Stammdaten/Textbausteine u. Vorlagen” anlegen
- Auf dem Reiter “Rechnungen” einen neuen Textbaustein “Rechnung EU” anlegen
- Für diesen die Einstellungen aus dem Standard-Textbaustein “Rechnung_01” manuell übernehmen
- Unter dem “Schlußtext” als letzte Zeile “<VATIDCODE>” hinzufügen
- Amazon als Kunden unter “Stammdaten/Kunden” anlegen
- Amazon’s Anschrift in Luxemburg angeben
- Auf dem Reiter “Vorgabewerte” unter dem Punkt “Textbausteine“, “Rechnung“, den zurvor erstellten Textbaustein “Rechnung EU” selektieren
- Auf dem Reiter “Konditionen” unter dem Punkt “Ausländische Kunden” Amazon’s USt-Identnummer eintragen
- Das Häkchen “Dieser Kunde bekommt eine Netto-Rechnung” setzen
- Eine neue Rechnung unter “Verkauf/Rechnungen” erzeugen
- Amazon als Rechnungsempfänger über “aus den Stammdaten wählen” selektieren
- Bestätigen des Hinweisdialogs über den empfängerspezifischen Textbaustein
- Bestätigen des Hinweisdialogs über “Abweichende Erlöskonten“
- Den zuvor angelegten Artikel aus dem Artikelstamm übernehmen und den Netto-Betrag der Amazon-Gutschrift als Listenpreis angeben
- Den Artikel in die Rechnung übernehmen
- Auf dem Reiter “Erweitert“, “Sonstiges“, “Abweichendes Erlöskonto MwSt-Frei” anstatt “Standard“, “Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet offen” wählen
- Ein entsprechender Hinweis auf die “Reverse-Charge-Regelung” sollte nun unter Rechnung erscheinen
- Zusätzlich sollte die eigene und Amazon’s USt-ID-Nr unter der Rechnung angezeigt werden
- Die Amazon Rechnung dem Zahlungseingang zuordnen
- Unter “Finanzen/Zahlungen Bank/Kasse” den Amazon Zahlungseingang doppelklicken
- Unter “Kategorie“, “Zahlung vom Kunden” selektieren und die zuvor erstellte Rechnung über “Rechnung / Kundenkonto suchen” auswählen
- Fertig!
Damit sollte die Gutschrift nun korrekt verbucht sein und sowohl in der UStVA und ZM entsprechend auftauchen. In Zukunft braucht man somit immer nur noch eine Rechnung erstellen, Amazon als Empfänger auswählen, Artikel mit Preis hinzufügen, Erlös-Konto auswählen und dem Zahlungseingang zuordnen. Ich denke das sollte zu schaffen sein :).
Habt ihr vielleicht eine kürzere oder effektivere Variante für die Verarbeitung von Gutschriften aus dem Amazon-Partnerprogramm? Haltet ihr die Verarbeitung innerhalb von “Mein Büro” für plausibel? Dann hinterlasst bitte eure Kommentare!
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater o.ä. und teile hier nur meine Erfahrungen und Erkenntnisse die ich gesammelt habe! Diese basieren zwar auf Aussagen meines Steuerberaters, beziehen sich aber somit konkret auf meine aktuelle Situation. Bei Unklarheiten bitte den eigenen Steuerberater und/oder den Buhl-Support konsultieren.